Die „Gebannentage“ (Dorf-Feiertage) in der Pfarrei Seelisberg.
Es gab früher in der Pfarrei Seelisberg Jahrhundert alte Gemeindefeiertage, die neben den Muttergottestagen gefeiert wurden und „Gebannentage“ hiessen. Sie galten für die jeweiligen Tagesheiligen und waren zum Teil auch Halbfeiertage. An diesen Tagen wurde am Morgen die Messe gefeiert, und der Nachmittag war wieder ordentlicher Arbeitstag.
Die „Gebannentage“ sind in einem alten Spannbrief für den Pfarrherren festgehalten. Dieser Spannbrief wurde erstellt zwischen 1400 und 1500 (genaues Datum nicht vorhanden). Das Original ist noch heute im Gemeinde-Archiv Seelisberg abgelegt.
Im „Gespannzettel“ steht: „ Es soll ein Priester alltag verpunden maess ze han ussgenommen Dienstag und Donnerstag. Wäre aber sach wenn der gebannentag auf die tag fielen, oder als Lüt ze vergraben oder Kind ze taufen, so soll er auf die Tag mäss han“.
In unserem heutigen Sprachgebrauch soll das heissen:
Es soll ein Priester jeden Tag gehalten sein, Messe zu feiern, ausgenommen Dienstag und Donnerstag. Würde der Gebannentag auf die freien Tage fallen, oder Beerdigungen oder Taufen anstehen, so soll er an diesem Tag Messe halten.
Als Gebannentage galten:
| 29.09. |
St. Michaelstag als Kirchenpatron. Fällt dieser Tag auf einen Werktag, so ist das Kirchweihfest (Kilbi) am folgenden Sonntag. |
| 08.12. |
Maria Empfängnis. |
| 26.12. |
St. Stephanstag. |
| 06.01. |
Dreikönigen. Dieser Tag schliesst die Weihnachtsfeiertage ab. |
| 02.02. |
Maria Lichtmess (Halbfeiertag). |
| 25.03. |
Maria Verkündigung (Halbfeiertag). |
| 24.06. |
Johannistag. |
| 29.06. |
St. Peter und Paul. |
| 02.07. |
Mariae Heimsuchung. |
| 15.08 |
Mariae Himmelfahrt (Patrozinium Kapelle Maria Sonnenberg!) |
| 08.09. |
Mariae Geburt (Halbfeiertag). |
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