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Die Kreuze und Bildstöcklein an den Kilchwegen sind im alten Ortsgebrauch als „Lyychen-G’hirmi“ benannt worden, dass heisst:
Bei einem Todesfall in der Familie wurde die verstorbene Person zu Hause aufgebahrt. Am Abend kamen die Nachbarn zur Trauerfamilie und beteten gemeinsam den Psalter.

Beim Begräbnistag wurde die oder der Verstorbene auf den alten Kilchwegen zum Friedhof getragen. Bei einem Bildstöcklein oder Wegkreuz wurde eine Rast eingeschaltet, und man betete mit der Trauerfamilie die hl. fünf Wunden mit je einem Vaterunser. Diese Rast wurde als „Lyychä-G’hirmi“ bezeichnet; den Ausdruck kennt man heute nicht mehr.

Am Begräbnistag gab die Trauerfamilie bei der Totenmesse eine Brotspende für die Armen der Gemeinde. Dies darf man als sogenannte Brotstiftung erwähnen. Bis zum Dreissigsten ist die Trauerfamilie mit einem langen schwarzen Mantel zur Messe erschienen. Ein Brauch, der schon lange nicht mehr getätigt wird. Solche konnten sich finanzschwache Familien nicht leisten. Sie mussten diese jeweils ausleihen. Die Mäntel hatten die Form von schwarzen Pelerinen; mit solchen waren früher die Ratsherren bekleidet, wenn sie den Baldachin in der Fronleichnams-Prozession trugen.

Die Bildstöcklein und Weg-Kreuze sind uns als Kleinode bis in die heutige Zeit erhalten geblieben. Wir sollten sie auch in der modernen Zeit nicht vergessen, denn jedes hat noch heute seine Berechtigung als Jahrhunderte altes Wegzeichen in der „Kilchhöri von Seewlisperg“.

Nach 1418 nannten sich die Einwohner „Kirchgenossen“ und waren zugleich auch Allmendgenossen. Für die Verwaltung der Kirchengüter war der Kirchenvogt zuständig, für die Allmendgenossen war es der Bergvogt. Dem Waisenvogt oblag die besondere Aufgabe, für die Familien zu sorgen. Wenn der Vater verstarb, wurden Kinder und Witwe unter das Waisenamt gestellt (Beistand).

Die zugeteilten Aufgaben für die Verwaltung der Kirche waren Ehrenämter. Die Kirchenverwaltung war mit etlichen zinspflichtigen Gülten ausgestattet, aus deren Ertrag man den Pfarrer besoldete.

 
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