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„Seelgeräth“ Drucken E-Mail

Seelgeräth ist ein alter Ausdruck für die Sterbesakramente. Der „Versehgang“ in der Kilchhöri (Pfarrei) der Pfarrkirche St. Michael zu Seelisberg und Spreitenbach (Die Leute „ennet dem Spreitenbach“ waren damit eingeschlossen).

Wenn der Gang zum Gottesdienst für die Gläubigen bei schwerer Krankheit nicht mehr möglich war, ist der Kilchherr (Pfarrer) zu den Kranken in die Wohnstätte gegangen. Man nannte dies „Versehgang“. Der Pfarrer nahm den schwer Kranken die Beichte ab und spendete ihnen die hl. Kommunion. Bei Todkranken wurde noch die „Letzte Oelung“ gespendet. Man bestrich mit dem gesegneten Oel die Stirn, die Augen und die Innenseite der Hände. Dies war für den Kranken eine kirchliche Gnade und Wohltat.

Im Spannbrief des Pfarrherren war die Aufgabe festgeschrieben:
Item man soll einem Prister gäben, so er das Heilig-Sakrament in der Kilchhöri treyt vom Gang 3 ½ Haller und wenn er mit dem Heiligen Oell gad vom Gang 3 ½ Haller für das sog. Seelgeräth geben“.

Für diesen Dienst ausserhalb der Pfarrkirche sei es ein Versehgang oder nur die hl. Oelung hatten die Angehörigen eine Gabe zu spenden, und die Kranken waren in den gehaltenen Seelenmessen eingeschlossen. Die Verpflichtung der Sakramentspendung ausserhalb der Kirche ist gesamthaft als das „Seelgeräth“ bezeichnet worden, und war früher hochgeschätzt und geehrt.

Die damalige Geldeinheit:
l Pfenning oder 1 Haller = ½ Angster,
6 Angster   = 1 Schilling,
1 Schilling   = Fr. 1.7582,
1 Gulden    = 40 Schillinge

NB. In einer alten Schrift steht: Item dem Pfarrherren soll jährliche der „Seelgräther“ von den Jahrziten gäben 2 Gulden den armen Leuten alle Fronfasten 6 Batzen brod.

Das heisst: Dem Pfarrer soll der zuständige Seelgräther (Kirchenvogt) von den gestifteten Jahrzeiten 2 Gulden, und den armen Leuten alle Fronfasten 6 Batzen für Brot geben.


 
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