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Seelgeräth ist ein alter Ausdruck für die Sterbesakramente. Der „Versehgang“ in der Kilchhöri (Pfarrei) der Pfarrkirche St. Michael zu Seelisberg und Spreitenbach (Die Leute „ennet dem Spreitenbach“ waren damit eingeschlossen).
Wenn der Gang zum Gottesdienst für die Gläubigen bei schwerer
Krankheit nicht mehr möglich war, ist der Kilchherr (Pfarrer) zu den
Kranken in die Wohnstätte gegangen. Man nannte dies „Versehgang“. Der
Pfarrer nahm den schwer Kranken die Beichte ab und spendete ihnen die
hl. Kommunion. Bei Todkranken wurde noch die „Letzte Oelung“ gespendet.
Man bestrich mit dem gesegneten Oel die Stirn, die Augen und die
Innenseite der Hände. Dies war für den Kranken eine kirchliche Gnade
und Wohltat.Im Spannbrief des Pfarrherren war die Aufgabe festgeschrieben: „Item
man soll einem Prister gäben, so er das Heilig-Sakrament in der
Kilchhöri treyt vom Gang 3 ½ Haller und wenn er mit dem Heiligen Oell
gad vom Gang 3 ½ Haller für das sog. Seelgeräth geben“. Für
diesen Dienst ausserhalb der Pfarrkirche sei es ein Versehgang oder nur
die hl. Oelung hatten die Angehörigen eine Gabe zu spenden, und die
Kranken waren in den gehaltenen Seelenmessen eingeschlossen. Die
Verpflichtung der Sakramentspendung ausserhalb der Kirche ist
gesamthaft als das „Seelgeräth“ bezeichnet worden, und war früher
hochgeschätzt und geehrt. Die damalige Geldeinheit: l Pfenning oder 1 Haller = ½ Angster, 6 Angster = 1 Schilling, 1 Schilling = Fr. 1.7582, 1 Gulden = 40 Schillinge
NB. In einer alten Schrift steht: Item dem Pfarrherren soll jährliche der „Seelgräther“ von den Jahrziten gäben 2 Gulden den armen Leuten alle Fronfasten 6 Batzen brod.
Das heisst: Dem Pfarrer soll der zuständige Seelgräther (Kirchenvogt) von den gestifteten Jahrzeiten 2 Gulden, und den armen Leuten alle Fronfasten 6 Batzen für Brot geben.
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